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Restschuldversicherung |
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Unter einer Restschuldversicherung versteht man eine Absicherung bei
einer Kreditaufnahme. Sie dient einem Kreditgeber als Zusatzsicherheit.
Gedacht ist sie als Schutz bei Eintritt von Fällen wie Krankheit,
unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod, um einen
Zahlungsausfall abzufangen. Restschuldversicherungen wurden um 1950 in
den USA entwickelt. In den 60er Jahren fanden sie ihren Weg auch nach
Deutschland. Zu den ursprünglichen Absicherungen der
Restschuldversicherung Ableben und Arbeitsunfähigkeit kamen Mitte der
90er Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und nach 2006
Absicherung bei schweren Krankheiten hinzu. Sinnvoll ist eine
Restschuldversicherung nur bei Kreditsummen höherer Art sowie bei
Risiken, die durch Lebens- oder Einkommenssituationen bedingt sind. Ein
Beispiel wäre hier die Finanzierung einer Immobilie.
Die Restschuldversicherung wird entweder vom Kreditnehmer abgeschlossen
oder vom Kreditgeber auf Kosten des Kreditnehmers und auf dessen Person.
Dies geschieht im Zusammenhang mit der Kreditnahme. Die
Restschuldversicherung kann über drei Grundarten definiert werden: eine
Mindestabsicherung, eine Kombinationsabsicherung oder eine
Komplettabsicherung. Bei der Mindestabsicherung kommt die Versicherung
im Todesfall des Kreditnehmers für die Tilgung des Restkredites auf. Im
Falle einer Kombinationsabsicherung sind zusätzlich zum Ausfallrisiko
durch Tod die Risiken unfallbedingte Invalidität und Arbeitsunfähigkeit
abgesichert. Hier greift die Versicherung bei Wegfall der Lohnzahlungen.
Bei einer kompletten Absicherung käme noch die Sicherungsübernahme für
eine unverschuldete Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers hinzu.
Nachteile der Restschuldversicherung werden oft in Bezug auf zu hoch
angesehene Beiträge gesehen. Auch der verbreitete, mit der Kreditvergabe
kombinierte Vertriebsweg dieser Versicherung ist häufig Anlass zur
Kritik. Die Beiträge zu einer Restschuldversicherung beinhalten die oft
hohen Provisionen für jeweilige Kreditvermittler oder Kreditgeber. Die
dadurch für die Restschulversicherung entstehenden Kosten können die
generellen Kosten bei einer entsprechenden Kreditaufnahme merklich
beeinflussen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist natürlich
freiwillig, wird aber in der Regel vom Kreditgeber aktiv angeboten.
Verlangt der Kreditgeber zwingend eine Restschuldversicherung, müssen
die Kosten im Effektivzins enthalten sein. Ein weiteres Moment der
Kritik stellen vertraglich bedingte Ausschlussfristen dar. Hierzu
gehören z. B. bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sogenannte
Karenzzeiten, welche nach Eintritt der Leistungspflicht erst
verstreichen müssen. Weiter greift der Versicherungsschutz nach
Abschluss des Vertrages in der Regel erst nach Ablauf einer Frist.
Vorteile der Restschuldversicherung liegen in ihrem Zuschnitt auf eine
spezielle Finanzierung. Beispielsweise kann sie durch die
Belastungsabnahme im Rahmen der Tilgung günstiger als eine
Lebensversicherung mit starren Beiträgen sein. Ein weiterer Vorteil
liegt in der fehlenden Gesundheitsprüfung. Hier ist jedoch zu beachten,
dass bei Abschluss vorhandene oder bekannte Krankheiten des
Versicherungsnehmers eine Leistung ausschließen. Dies betrifft
üblicherweise einen Zeitraum von zwei Jahren nach
Versicherungsabschluss.
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