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Kfz-Kaskoversicherung -
Vollkaskoversicherung - Teilkaskoversicherung |
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Unter einer Kfz-Kaskoversicherung versteht man eine Versicherung zur
Deckung von Schäden am Kfz des Versicherten. Es handelt sich somit um
eine Möglichkeit, den wirtschaftlichen Wert, den ein Kraftfahrzeug
darstellt, zu schützen.
Ein grundsätzliches Verständnis der Kaskoversicherung kann am
einfachsten durch einen Vergleich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
erzielt werden.
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Sie deckt
Fremdschäden, die einem Dritten vom Versicherten schuldhaft im Rahmen
des Straßenverkehrs zugefügt wurden.
Die Kaskoversicherung hingegen ist anders als die
Kfz-Haftpflichtversicherung eine optionale, sprich freiwillige
Versicherung. Sie dient der Deckung von Eigenschäden am Kfz des
Versicherten und zwar in Höhe des Kfz-Zeitwertes. Dieser ergibt sich aus
dem Neuwert des Automobils unter Berücksichtigung des gegebenen Alters
und der Abnutzung.
Man unterscheidet zwei Arten der Kaskoversicherung, nämlich die
Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) und die
Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung).
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die dem Versicherten dadurch
entstehen, dass sein Kfz beschädigt, zerstört oder entwendet wird und
zwar durch Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Elementarschäden (Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Schmorschäden, Marderbisse oder
Wildschäden.
Hierzu sind zwei Dinge zu beachten:
Es werden nur die direkten Schäden der Marderbisse ersetzt, nicht die
Folgeschäden. Knabbert ein Marder beispielsweise die Bremsleitung an, so
werden neue Bremsleitungen eingebaut. Ereignet sich aufgrund der
defekten Bremsleitung ein Unfall, fällt der hierbei entstehende Schaden
nicht mehr in den Bereich der Teilkasko.
Die Wildschäden müssen bei einem Zusammenstoß zwischen einem in der
Bewegung befindlichen Kfz und einem Haarwild entstehen.
Die Vollkaskoversicherung schließt die Teilkasko mit ein.
Somit gilt der oben aufgezählte Katalog auch für die
Vollkaskoversicherung.
Darüber hinaus deckt die Vollkaskoversicherung Schäden durch Vandalismus
(mut- oder böswillige Zerstörung des Kfz) und Unfälle ab.
Bei Unfällen greift die eigene Vollkaskoversicherung jedoch nur ein,
wenn der Gegner keine Schuld am Unfall hat (wenn die Schuld also beim
Versicherten liegt), nicht haftbar gemacht werden kann (gegeben z.B. bei
Kleinkinder), nicht aufgefunden werden kann (Unfallflucht) oder
zahlungsunfähig ist.
Beide Versicherungen können bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht
in Anspruch genommen werden.
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