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Die Kapitallebensversicherung ist eine Individualversicherung und die
Art der Leistung, die dabei versichert wird, ist der Todesfall und das
Langlebigkeitsrisiko. Damit zählt die Kapitallebensversicherung
letztlich auch zum Bereich der Personenversicherungen. Über welchen
Betrag die Versicherung geht wird im Vertrag nieder geschrieben. Eine
Versicherung dieser Art kann sich unterscheiden was den Termin der
Auszahlung angeht. Dieser kann zum einen sein, wenn ein Todesfall des
Versicherten eintritt oder auch, wenn die Person noch am Leben ist zu
einem festgelegten Zeitpunkt. Jedoch kann der Termin der Auszahlung auch
von plötzlich eintretenden Krankheiten, einer Erwerbsunfähigkeit oder
auch anderen Gefahren beeinflusst werden.
Erste Kapitallebensversicherungen tauchten zunächst in Rom auf. Damals
war es so, dass die Kosten einer Beerdigung von so genannten
Beerdigungsvereinen übernommen wurden. Dies geschah allerdings nur für
Mitglieder und deren Verwandte wurden auch nach dem Ableben noch mit
Geld unterstützt. Der Beginn der Kapitallebensversicherung geht zurück
bis ins 17. Jahrhundert. 2004 waren in Deutschland beispielsweise 95
Millionen verschiedene Versicherungsverträge mit einer Gesamtsumme von
über 618 Milliarden Euro abgeschlossen.
Es gibt ein Gesetz, das regelt welche maximalen Summen in einer
Kapitallebensversicherung festgelegt werden dürfen. Das heißt für die
Versicherer, dass sie mit ihren Kunden keine Lebensversicherung dieser
Art abschließen dürfen, die den Höchstsatz überschreiten. Da mit
Versicherungen aller Art eine Menge Geld gemacht werden kann, sollte man
auch immer Vorsicht walten lassen. Die Summe, über die die
Kapitallebensversicherung abgeschlossen wird sollte immer auch in einem
gesunden Verhältnis zu einem möglichen Risiko bestehen. Der
Versicherungsnehmer muss sich hingegen keine Sorgen machen wie ein
Versicherer kalkuliert und welche Kosten er ausschreibt, denn alle
Pflichten und auch Rechte eines Versicherungsnehmers sind in einem
Vertrag festgehalten.
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