Finanzen-99 - Tipps & Infos  
 


Aktien & Fonts
Aktien
Aktienfonds
Optionsscheine
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Kapitallebensversicherung
Kaskoversicherung
KFZ-Versicherung
Lebensversicherungen
Englische LV
Rentenversicherung
Rentenversicherung
Private Rentenvers.
Riester-Rente
Rürup-Rente
Finanz-Links
Aktientipps
Anlagetipps
Prämienvergleiche
Kredite
Finanzierungen
Kredite ohne Schufa
Privatkredit
KFZ-Leasing
Sonstiges
Glossar
Geldanlagen
Preisrechner

Abgeltungssteuer
 
  In Deutschland ist im Zuge der Unternehmenssteuerreform geplant 2009 die Abgeltungssteuer einzuführen. Die Abgeltungssteuer besteuert Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Gegenüber einer Kapitalertragssteuer soll die Abgeltungssteuer nicht am persönlichen Einkommenssteuersatz des Betreffenden gemessen werden, sondern einen festen Steuersatz beinhalten, geplant sind 25% zuzüglich max. 3% Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Bereits 1990 wurde eine 10%ige Steuer auf Kapitalerträge eingeführt, was jedoch dazu führte, das Kapital im Ausland angelegt wurde, sodass diese Steuer kurze Zeit später wieder abgeschafft wurde. In der Tat ist der weltweit im Vergleich sehr hohe Steuersatz einzigartig und könnte laut Kritikern die Kapitalflucht erneut fördern, zumal da die Kursgewinne in Deutschland sowieso schon sehr belastet sind. Ein weiterer Kritischer Punkt ist, dass die Abgeltungssteuer Eigenkapitalfinanzierungen gegenüber fremdem Kapital bevorzugt.
Dadurch entsteht für viele Firmen der Anreiz, Gesellschafterdarlehen auszuschütten statt den Gewinn als solchen auszuschütten.
Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind auch Darlehen zwischen nahe stehenden Personen wie z. B. Verwandten oder "Back-to-back-Finanzierungen".
Die größten Befürchtungen vieler Kritiker bestehen darin, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip (Je nach ökonomischer Leistungsfähigkeit wird auch die Finanzierung zum Staate geleistet) bedroht ist, da die Abgeltungssteuer nicht dem individuellen Progressionssatz (Wer mehr verdient muss mehr zahlen) unterliegt.
Zinserträge aus Bankguthaben die im Rahmen einer gewerblichen Beschäftigung anfallen sind ebenfalls von der Abgeltungssteuer befreit.

Sobald Einkünfte die mit der Abgeltungssteuer belegt wurden, müssen nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.
Die Abgeltungssteuer ist für Personen mit einem Grenzeinkommenssteuersatz über 25% sehr vorteilhaft. Ob die primären Ziele der Abgeltungssteuer erfüllt werden ist fraglich. Das primäre Ziel ist die vollständige Erfassung und Besteuerung von Kapitalerträgen. Diese bestehen in erster Linie aus Zinseinnahmen, Dividenden, Kursgewinnen und Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Anzumerken ist hier, dass Kursgewinne aus Aktien steuerfrei bleiben sofern sie bis zum 31.12.2008 gekauft wurden.
Die Abgeltungssteuer als Form der Einkommenssteuer ist jedoch nicht selbst anzuführen sondern wird von den jeweiligen Kreditinstituten an das Finanzamt abgeführt.
Um die Abgeltungssteuer zu Umgehen bzw. zu vermindern gibt es interessante Ansätze.
Erstens sollte man Wertpapiere vor 2009 kaufen, da diese dann noch steuerfrei sind. Eine weitere Möglichkeit ist eine Wertpapiergebundene Lebensversicherung. Bei Umschichtungen wird keine Abgeltungssteuer erhoben. Die dritte Möglichkeit beinhaltet, dass man einen Dachfond abschließt. Hier schichtet man die Aktie offiziell nicht um sondern überträgt diese auf den Dachfondsmanager. Auch Aktienfonds eignen sich hervorragend. Diese haben außerdem den Vorteil, dass sie sich lange halten können, da einzelne Aktien aufgrund des sich schnell ändernden Marktes meist schnell abzutreten sind. Unbedingt sollte man darauf achten ein weiteres Depot anzulegen, da wenn man ab 2009 Wertpapiere kauft und diese im alten Depot anlegt und auch wieder veräußert, auch die alten Aktien für eine Abgeltungssteuer in Frage kommen.

 
   
 
  Info
  Info
Info
  Info
  Info
  Info
  Info
  Info
  Info