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Abgeltungssteuer |
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In Deutschland ist im Zuge der Unternehmenssteuerreform geplant 2009 die
Abgeltungssteuer einzuführen. Die Abgeltungssteuer besteuert Zinsen,
Dividenden und Kursgewinne. Gegenüber einer Kapitalertragssteuer soll
die Abgeltungssteuer nicht am persönlichen Einkommenssteuersatz des
Betreffenden gemessen werden, sondern einen festen Steuersatz
beinhalten, geplant sind 25% zuzüglich max. 3% Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag.
Bereits 1990 wurde eine 10%ige Steuer auf Kapitalerträge eingeführt, was
jedoch dazu führte, das Kapital im Ausland angelegt wurde, sodass diese
Steuer kurze Zeit später wieder abgeschafft wurde.
In der Tat ist der weltweit im Vergleich sehr hohe Steuersatz
einzigartig und könnte laut Kritikern die Kapitalflucht erneut fördern,
zumal da die Kursgewinne in Deutschland sowieso schon sehr belastet
sind.
Ein weiterer Kritischer Punkt ist, dass die Abgeltungssteuer
Eigenkapitalfinanzierungen gegenüber fremdem Kapital bevorzugt.
Dadurch entsteht für viele Firmen der Anreiz, Gesellschafterdarlehen
auszuschütten statt den Gewinn als solchen auszuschütten.
Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind auch Darlehen zwischen nahe
stehenden Personen wie z. B. Verwandten oder "Back-to-back-Finanzierungen".
Die größten Befürchtungen vieler Kritiker bestehen darin, dass das
Leistungsfähigkeitsprinzip (Je nach ökonomischer Leistungsfähigkeit wird
auch die Finanzierung zum Staate geleistet) bedroht ist, da die
Abgeltungssteuer nicht dem individuellen Progressionssatz (Wer mehr
verdient muss mehr zahlen) unterliegt.
Zinserträge aus Bankguthaben die im Rahmen einer gewerblichen
Beschäftigung anfallen sind ebenfalls von der Abgeltungssteuer befreit.
Sobald Einkünfte die mit der Abgeltungssteuer belegt wurden, müssen
nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.
Die Abgeltungssteuer ist für Personen mit einem
Grenzeinkommenssteuersatz über 25% sehr vorteilhaft. Ob die primären
Ziele der Abgeltungssteuer erfüllt werden ist fraglich. Das primäre Ziel
ist die vollständige Erfassung und Besteuerung von Kapitalerträgen.
Diese bestehen in erster Linie aus Zinseinnahmen, Dividenden,
Kursgewinnen und Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Anzumerken ist hier, dass Kursgewinne aus Aktien steuerfrei bleiben
sofern sie bis zum 31.12.2008 gekauft wurden.
Die Abgeltungssteuer als Form der Einkommenssteuer ist jedoch nicht
selbst anzuführen sondern wird von den jeweiligen Kreditinstituten an
das Finanzamt abgeführt.
Um die Abgeltungssteuer zu Umgehen bzw. zu vermindern gibt es
interessante Ansätze.
Erstens sollte man Wertpapiere vor 2009 kaufen, da diese dann noch
steuerfrei sind. Eine weitere Möglichkeit ist eine Wertpapiergebundene
Lebensversicherung. Bei Umschichtungen wird keine Abgeltungssteuer
erhoben. Die dritte Möglichkeit beinhaltet, dass man einen Dachfond
abschließt. Hier schichtet man die Aktie offiziell nicht um sondern
überträgt diese auf den Dachfondsmanager. Auch Aktienfonds eignen sich
hervorragend. Diese haben außerdem den Vorteil, dass sie sich lange
halten können, da einzelne Aktien aufgrund des sich schnell ändernden
Marktes meist schnell abzutreten sind. Unbedingt sollte man darauf
achten ein weiteres Depot anzulegen, da wenn man ab 2009 Wertpapiere
kauft und diese im alten Depot anlegt und auch wieder veräußert, auch
die alten Aktien für eine Abgeltungssteuer in Frage kommen.
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