Umschuldungen bei Baufinanzierungen
Zum Ende der Zinsbindung
Wenn bei Ihrem Baukredit die Zinsbindung endet, können Sie
problemlos Ihren Kreditgeber wechseln.
Hausbanken ängstigen wechselwillige Kunden häufig mit
dem Argument, bei einer Umschuldung würden durch den
Bankenwechsel hohe Gebühren anfallen. Dabei liegen diese meist
weit unter dem, was Sie sparen können. Damit Sie nicht unnötig unter Zeitdruck geraten, sollten Sie
mindestens drei Monate vor Ablauf einer bestehenden Zinsbindung die
vollständigen Finanzierungsunterlagen bei uns einreichen. So
können Sie in aller Ruhe den Markt beobachten.
Während der Zinsbindung
Eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung ist
äußerst mühsam und rechnet sich so gut wie
nie. Die einzige Ausnahme besteht bei Zinsbindungen von mehr als zehn
Jahren, da Sie nach deutschem Recht zehn
Jahre nach Vollauszahlung grundsätzlich mit einer Frist von
sechs Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen
können.
Bei Zinsbindungen unter zehn Jahren sind Sie auf den guten Willen des
bestehenden Kreditgebers angewiesen und der hält sich bei
entsprechenden Abwanderungsgedanken Ihrerseits in Grenzen. Auch wenn
der Kreditgeber bereit ist, Sie aus dem bestehenden Vertrag
frühzeitig aussteigen zu lassen, wird er dies nur gegen
Zahlung einer Ausgleichszahlung, der so genannten
Vorfälligkeitsentschädigung, tun.
Die Banken beanspruchen die
Vorfälligkeitsentschädigung, um daraus entstehende
Zinsverluste auszugleichen. Bei der Berechnung wird , vereinfacht
gesagt, die Differenz zwischen Ihrem vereinbarten Zinssatz und der
aktuellen Rendite für eine Alternativanlage der Bank
kalkuliert. Als Alternativanlage gelten Pfandbriefe mit einer
identischen Laufzeit wie Ihre restliche Zinsbindung. Nach der
derzeitigen Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf die vorzeitige
Rückzahlung eines Darlehens, wenn diese
ausschließlich auf die Sicherung günstigerer
Zinskonditionen abzielt. Lehnt die Bank den Umschuldungswunsch eines
Darlehensnehmers ab, bleibt diesem folglich nichts anderes
übrig, als das Darlehensverhältnis bis zum Ende der
vereinbarten Zinsbindung fortzusetzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass
Sie mit der Umschuldung Ihrer
Baufinanzierung bis zum Ende der Zinsbindung warten und somit
das Risiko steigender Zinsen in Kauf nehmen müssen. Bei einer
restlichen Zinsbindungsfrist von bis zu 36 Monaten gibt es die
Möglichkeit, sich die aktuell günstigen
Zinssätze mit einem Forwarddarlehen zu sichern.
Heute im Voraus
Wenn die Bauzinsen niedrig sind und Ihre Zinsbindung erst innerhalb der
nächsten zwölf bis 36 Monate ausläuft,
müssen Sie nicht zwangsläufig zusehen, wie die Zinsen
steigen. Mit so genannten Forwarddarlehen können Sie sich
schon heute die Zinsen für Ihre künftige
Anschlussfinanzierung sichern.
Forwarddarlehen
Die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens läuft bald aus und
Sie möchten nicht riskieren, dass nach der Zinsbindungsfrist
die Zinsbelastung steigt.
Um dies zu umgehen, können Sie bereits heute einen
Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz
abschließen. Sie sichern sich somit einen günstigen
Zinssatz für ein zukünftiges Darlehen, dass ihr altes
Darlehen nach Auslaufen der Zinsbindung ablösen wird.
Die neue Darlehenssumme entspricht der Restschuld des alten Darlehens
zum Auslauftermin. Der Zins des Forwarddarlehens berechnet sich aus
dem Nominalzins des aktuellen Darlehens addiert mit dem Produkt aus der
Restlaufzeit in Monaten des aktuellen Darlehens und einem
festgelegten Aufschlag.
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