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Hartz IV - Was darf man besitzen |
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Hartz IV bezeichnet umgangssprachlich das neue Arbeitslosengeld II, das
nun anstatt der früher gezahlten Sozialhilfe an Bedürftige überwiesen
wird.
Um diese Leistungen jedoch zu erhalten, dürfen nur bestimmte
Vermögenswerte vorhanden sein. Werden diese überschritten, wird der
Antrag auf Hartz IV nicht bewilligt, bis das vorhandene Vermögen
aufgebraucht wurde.
Pro Person bleibt demnach ein Betrag von 200 Euro pro Lebensalter
anrechnungsfrei. Als Minimum dürfen Hartz IV-Empfänger 4.100 Euro auf
ihrem Sparbuch besitzen, der Maximalbetrag liegt jedoch bei 13.000 Euro.
Weiterhin gibt es den so genannten Anschaffungsfreibetrag, zum Beispiel
für den Erwerb dringend notwendiger Geräte. Dieser liegt bei 750 Euro
pro Person, die in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Frei von der Anrechnung des Vermögens bleiben des Weiteren das selbst
genutzte Wohneigentum, sofern es eine angemessene Größe hat sowie
Utensilien im Haushalt.
Auch dürfen Hartz IV-Empfänger ein Auto besitzen. Dieses darf
allerdings, nach neuester Rechtssprechung, einen Wert von 7.500 Euro
nicht überschreiten. Hat das Auto zum Beispiel einen Wert von 10.000
Euro, muss die Differenz angerechnet werden.
Das Thema der privaten Altersvorsorge ist auch für Bedürftige ein Thema.
Sofern sie etwas für ihr Alter tun, können sie weitere 200 Euro pro
Lebensalter in einen entsprechenden Vertrag investieren. Hier muss
jedoch ein Nachweis erfolgen, dass das Geld auch erst im Rentenalter zur
Verfügung steht. Als Beispiel wäre eine Riester-Rente ideal, diese ist
in jedem Fall Hartz IV geschützt.
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