| |
Die Rechtsform der Englischen Limited ist in Großbritannien eine der am
häufigsten gewählten Rechtsformen bei der Gründung neuer Unternehmen.
Unterschieden werden dabei die Private Limited Company by shares (Ltd.)
und die Public Limited Company (PLC). Erstere entspricht eher der
deutschen GmbH und verfügt über einen begrenzten Gesellschafterkreis.
Bei einer Public Limited Company dagegen sind die Aktien einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich.
Beide Arten stellen Aktiengesellschaften vor, die sowohl von
juristischen als auch natürlichen Personen gegründet werden können. Zu
den Organen einer solchen Gesellschaft gehört mindestens ein
Gesellschafter (Shareholder), ein Geschäftsführer (Director), der auch
eine juristische Person sein kann, und ein Gesellschaftssekretär
(Company Secretary), der vom Direktor benannt, kein eigentliches Organ
darstellt und Ansprechpartner des britischen Handelsregisters ist.
Organe der Gesellschaft
Der Geschäftsführer - und der Gesellschafterposten dürfen in und
derselben Person vereinigt sein.
Der Gesellschafter übernimmt mit der Gründung des Unternehmens eine
bestimmte Anzahl von Aktien.
Der gesetzliche Vertreter in einem solchen Unternehmen ist der
Geschäftsführer, er setzt sich für die Unternehmensinteressen nach außen
ein und ist für die Tätigkeit der Firma verantwortlich. Außerdem haftet
er persönlich für die fristgerechte Abgabe von Dokumenten, wie
Jahresbilanzen oder Änderungsanzeigen. Außerdem muss der Geschäftsführer
einmal im Jahr eine Gesellschafterversammlung anberaumen.
Der Sekretär des Unternehmens nimmt in der Regel formale und
verwalterische Tätigkeiten wahr. Deshalb ist es notwendig, dass dieser
sich mit dem englischen Recht auskennt. Der Posten kann auch mit einer
juristischen Person besetzt sein.
Nach dem Eintrag in das britische Handelsregister ist die
Existenzgründung rechtskräftig. Grundlage dafür ist ein
Gesellschaftervertrag der im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht.
Erstens dem Memorandum of Association, darin werden Name, Sitz, Zweck
und das Aktienkapital des Unternehmens festgeschrieben. Im zweiten Teil,
den Articles of Association, werden die Verhältnisse innerhalb der
Gesellschaft festgelegt.
Vorteile der Englischen Limited
Aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union kann diese
Rechtsform auch von deutschen Existenzgründern in Anspruch genommen
werden.
Der erste Vorteil gegenüber einer deutschen GmbH liegt darin, dass nur
wenige Tage von der Gründung bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit
vergehen.
Als nötiges Stammkapital genügt bereits 1 Pfund, meistens werden jedoch
1000 Pfund zugrunde gelegt, wobei die Währung des eingelegten
Stammkapitals frei wählbar ist. Eine Erhöhung des Stammkapitals ist
jederzeit möglich.
Die Firma haftete dementsprechend auch nur mit ihrem Stammkapital, nur
wenn dem Geschäftsführer persönliches Fehlverhalten nachweisbar ist,
wird sein Privatvermögen herangezogen.
Der Firmensitz muss in England oder Wales beheimatet sein, dabei genügt
allerdings die Postadresse.
Das Unternehmen ist verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss und
eine aktualisierte Fassung der Geschäftsdaten beim Handelsregister
vorzulegen.
Steuern sind jeweils im Land der Geschäftstätigkeit zu entrichten.
Für eine Gebühr von 10 Pfund kann das Geschäft jederzeit gelöscht
werden.
Nachteile der Englischen Limited
Für ein derartiges Unternehmen ist mindestens ein Vertreter im
Königreich erforderlich. Da viele Agenturen diesen Service anbieten muss
diese unbedingt seriös sein.
Ansonsten können Probleme lediglich durch die verschiedenen
Rechtssystem, gesellschaftsrechtlich und bilanztechnisch gilt das
Englische und steuerlich das Deutsche, auftreten. Zudem ist es in
Deutschland schwer einen Kredit bei einer Bank für diese Rechtsform zu
bekommen. Selbst eine Geschäftskontoeröffnung ist nicht ganz so einfach
wie die Eröffnung eines Girokontos.
|
|