| |
Eine mögliche Form der Altersvorsorge ist die Rürup-Rente. Diese wird
auch vom Staat gefördert. Die Möglichkeit sich dieser Rentenform
anzuschließen besteht seit dem Jahre 2005. Die Entwicklung und
Ausarbeitung der Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Die
Basis ist auch bei dieser Rente ein Rentenversicherungsvertrag. Die
Rentenform ist vergleichbar mit der
gesetzlichen Rente, allerdings ist sie nicht durch Umlagen finanziert.
Die Rürup Rente ist durch Kapital gedeckt. Der Einzahler hat auch hier,
genau wie bei der Riester Rente, kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, dass
der eingezahlte Betrag später einmal nicht komplett, sondern in mehreren
Raten ausgezahlt wird.
Der Vorteil der Rente ist, dass einem Menschen eine eigene Möglichkeit
der Altersvorsorge angeboten wird, die auch noch vom Staat gefördert
wird. Es gibt Steuervorteile und Vorsorgeaufwendungen. Die einbezahlten
Beträge bei der Rürup Rente sind auch nicht von Bedeutung, wenn man
arbeitslos wird und es um die Berechnung von Arbeitslosengeld geht.
Zudem gibt es auch einen Schutz vor Pfändung. Dieser Schutz besteht
allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe und auch nur in der
Anfangsphase der Rente.
Allerdings gibt es auch einige Nachteile bei dieser Rentenform. Die
Summen, die eingezahlt wurden, kann ein Einzahler nur in Staffeln
geltend machen. Zudem ist es auch nachteilig, dass es kein
Kapitalwahlrecht gibt. Die jeweilige Person kann sich also den Betrag
der Rente nicht im ganzen auszahlen lassen. Außerdem muss der Rentner
später einmal die ausbezahlten Beträge versteuern. Auch ist eine
Beleihung der Rente nicht möglich und eine Übertragung oder Schenkung
ist auch ausgeschlossen. Nach Abschluss der Rüruprente kann auch keine
Kündigung mehr erfolgen. s.a.
Riesterrente
|
|