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Beim Blick auf die statistischen Zahlen hinsichtlich der gesetzlichen
Rentenversicherung merkt man schnell, dass die daraus resultierende
Rente im Alter nicht ausreichen wird, um seinen Lebensstandard halten zu
können. Da auch der Staat erkannt hat, dass wohl jeder diese Rente durch
eine private Altersvorsorge aufstocken muss, um im Alter nicht auf jeden
Cent achten zu müssen, versucht er durch staatliche Förderungen und
Vergünstigungen, jeden einzelnen zum sparen zu animieren.
Eine dieser staatlich geförderten Varianten ist die sogenannte
Riesterrente. Hierbei zahlt der Staat einen jährlichen Zuschuss, der
aber nicht dem Sparer zukommt, sondern direkt dem bestehenden Vertrag
zugeführt wird, um dessen angesammeltes Guthaben zu erhöhen.
Die Höhe der maximalen Förderung ist festgelegt und um diese komplett zu
erhalten, muss man derzeit 3% und ab 2008 4% seines
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen als Eigenbeitrag in die
Riesterrente einzahlen. Zahlt man weniger ein, bekommt man den Zuschuss
auch nur anteilig. Zusätzlich gibt es noch Zuwendungen für vorhandene
Kinder und der Ehepartner kann auch von der staatlichen Förderung
profitieren.
Da der Staat wirklich nur die Altersvorsorge subventionieren möchte,
gibt es für die Riesterrente bestimmte Bedingungen. So darf die
Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr stattfinden und darf auch nur in
monatlichen Renten erfolgen. Die Riesterrente ist weder vererbbar noch
übertragbar und kann auch nicht beliehen werden. Bei Empfängern von
Hartz IV wird sie bei der Vermögensberechnung nicht berücksichtigt und
bleibt auch in dem Fall bis zur Rente unangetastet.
Profitieren können von der Riesterrente alle
rentenversicherungspflichtigen Personen, Wehr- und Zivildienstleistende,
Empfänger von Arbeitslosengeld und Hartz IV. Selbständige dagegen können
staatliche Vergünstigungen nur durch andere Verträge wie zum Beispiel
durch die Rürup-Rente in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Riesterrente Vergleich >>>
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