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Die Direktversicherung ist entweder eine Kapitallebens- oder eine
fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den
Arbeitnehmer als Bezugsberechtigten abschließt. Der Arbeitgeber ist der
Beitragszahler, der Versicherte ist der Arbeitnehmer.
Bestimmte Bestandteile seine Gehaltes werden monatlich direkt in die
Versicherung gezahlt, auf diese sind weder Steuern noch Sozialabgaben zu
entrichten. Einzige Bedingung für diese Versicherungen ist, dass die
Vertragslaufzeit mindestens bis zum 60. Lebensjahr der Versicherten
Person gehen muss. Die auszuzahlenden Kapitalbeträge sind für die
Versorgung im Alter gedacht. Im Rahmen der Direktversicherung besteht
auch die Möglichkeit, bestimmte betriebliche Einmalzahlungen, wie
beispielsweise das Weihnachtsgeld als
Jahresbeitrag für die Direktversicherung zu verwenden.
Mit der Pensionszusage, bei der der Arbeitgeber Träger der
Altersversorgung ist, werden dem Arbeitnehmer Ansprüche auf
Versorgungsleistungen eingeräumt, die entweder als monatliche
Rentenzahlung oder als Kapitalbetrag gewährt werden. Diese Art der
Altersvorsorge ist in einigen Firmen nur leitenden Angestellten
vorbehalten, die Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber. Dafür werden
entsprechende Pensionsrückstellungen in den Unternehmen gebildet. Oft
sind Pensionszusagen an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit gebunden
und werden erst gewährt, nachdem eine Mindestzugehörigkeit erfüllt ist.
Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung.
Der Arbeitgeber verlagert den Verwaltungsaufwand und die Zahlung der
Versorgungsleistung aus dem Unternehmen, in dem er einer
Unterstützungskasse beitritt, und muss die Beträge auch nicht bei sich
bilanzieren. Auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse hat der
Arbeitnehmer bei Zusage einen Rechtsanspruch, den er gegenüber dem
Arbeitnehmer geltend machen kann.
Pensionskassen sind wie eigene Lebensversicherungsunternehmen tätig und
werden von
meist mehreren Firmen getragen. Die Pensionskassen haften für die
Erfüllung der durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer finanzierten
Versorgungsleistungen. Die Ansprüche richtet der Arbeitnehmer immer an
die Pensionskasse direkt.
Der Pensionsfonds wurde erst 2002 eingeführt. Aus ihm werden lebenslange
Altersrenten entsprechend der Versorgungszusagen vom Arbeitgeber
gezahlt. Mit einem Pensionsfonds können auch Erben abgesichert werden.
Die Finanzierung des Pensionsfonds erfolgt entweder durch den
Arbeitgeber oder als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer. Für die
Zahlungen gelten ungefähr die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie
bei der Pensionskasse sowie
entsprechende sozialversicherungsrechtliche Vorteile.
Jeder Arbeitnehmer sollte die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
kennen oder sich entsprechend beraten lassen. Im Verlauf des
Arbeitslebens lassen sich hier anständige Kapitalbeträge für die
Altersvorsorge ansparen, deren Beiträge staatlich gefördert sind.
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