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Betriebliche Altersvorsorge
 
 

Die Direktversicherung ist entweder eine Kapitallebens- oder eine fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer als Bezugsberechtigten abschließt. Der Arbeitgeber ist der Beitragszahler, der Versicherte ist der Arbeitnehmer.
Bestimmte Bestandteile seine Gehaltes werden monatlich direkt in die Versicherung gezahlt, auf diese sind weder Steuern noch Sozialabgaben zu entrichten. Einzige Bedingung für diese Versicherungen ist, dass die Vertragslaufzeit mindestens bis zum 60. Lebensjahr der Versicherten Person gehen muss. Die auszuzahlenden Kapitalbeträge sind für die Versorgung im Alter gedacht. Im Rahmen der Direktversicherung besteht auch die Möglichkeit, bestimmte betriebliche Einmalzahlungen, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld als
Jahresbeitrag für die Direktversicherung zu verwenden.

Mit der Pensionszusage, bei der der Arbeitgeber Träger der Altersversorgung ist, werden dem Arbeitnehmer Ansprüche auf Versorgungsleistungen eingeräumt, die entweder als monatliche Rentenzahlung oder als Kapitalbetrag gewährt werden. Diese Art der Altersvorsorge ist in einigen Firmen nur leitenden Angestellten vorbehalten, die Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber. Dafür werden entsprechende Pensionsrückstellungen in den Unternehmen gebildet. Oft sind Pensionszusagen an eine bestimmte Betriebszugehörigkeit gebunden und werden erst gewährt, nachdem eine Mindestzugehörigkeit erfüllt ist.

Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber verlagert den Verwaltungsaufwand und die Zahlung der Versorgungsleistung aus dem Unternehmen, in dem er einer Unterstützungskasse beitritt, und muss die Beträge auch nicht bei sich bilanzieren. Auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse hat der Arbeitnehmer bei Zusage einen Rechtsanspruch, den er gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen kann.  

Pensionskassen sind wie eigene Lebensversicherungsunternehmen tätig und werden von
meist mehreren Firmen getragen. Die Pensionskassen haften für die Erfüllung der durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer finanzierten Versorgungsleistungen. Die Ansprüche richtet der Arbeitnehmer immer an die Pensionskasse direkt.

Der Pensionsfonds wurde erst 2002 eingeführt. Aus ihm werden lebenslange Altersrenten entsprechend der Versorgungszusagen vom Arbeitgeber gezahlt. Mit einem Pensionsfonds können auch Erben abgesichert werden. Die Finanzierung des Pensionsfonds erfolgt entweder durch den Arbeitgeber oder als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer. Für die Zahlungen gelten ungefähr die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie bei der Pensionskasse sowie
entsprechende sozialversicherungsrechtliche Vorteile.

Jeder Arbeitnehmer sollte die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge kennen oder sich entsprechend beraten lassen. Im Verlauf des Arbeitslebens lassen sich hier anständige Kapitalbeträge für die Altersvorsorge ansparen, deren Beiträge staatlich gefördert sind.

 
 
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