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Voraussetzungen für die Riester-Rente |
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Folgende Personen haben Anspruch auf die Riesterrente
- Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, die in die
Rentenversicherung einzahlen
- Alle Beamten
- Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- Alle Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Wehrdienstleistende und
Zivildienstleistende
- Alle Auszubildende
- Alle nicht Erwerbstätigen in der dreijährigen
Kindererziehungszeit
- Alle pflichtversicherten Selbständige
- Alle geringfügig Beschäftigten bis 400 Euro
- Alle Vorruhestandsgeldbezieher
- Alle Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte
pflichtversichert sind
- Alle Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales
Jahr absolvieren
- Alle Arbeitslosengeldbezieher
- Alle Versorgungs-, Krankengeld-,, Übergangsgeld-, und
Unterhaltsgeldbezieher
- Alle Behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt
werden sollen
- Alle Künstler, die im Künstlersozialversicherungsgesetz
versichert sind
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| Die neue Betriebsrente mit Riester-Förderung |
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| Haufe Kompass Rente 2007 |
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| WISO Staatlich geförderte Altersvorsorge |
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| Die Riester-Rente. Stiftung Warentest |
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| Schnellkurs ' Riester- Rente'. Das bekommen Sie vom
Staat |
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| Die ' Riester-Rente ': Anspruch und Potential |
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| Hinweis |
| Der Namensgeber der Riesterrente war der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. |
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