Riester-Rente  
 


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Voraussetzungen für die Riester-Rente
 
  Folgende Personen haben Anspruch auf die Riesterrente
 
  • Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, die in die Rentenversicherung einzahlen
  • Alle Beamten
  • Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
  • Alle Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
  • Alle Auszubildende
  • Alle nicht Erwerbstätigen in der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Alle pflichtversicherten Selbständige
  • Alle geringfügig Beschäftigten bis 400 Euro
  • Alle Vorruhestandsgeldbezieher
  • Alle Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Alle Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
  • Alle Arbeitslosengeldbezieher
  • Alle Versorgungs-, Krankengeld-,, Übergangsgeld-, und Unterhaltsgeldbezieher
  • Alle Behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
  • Alle Künstler, die im Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
 
 
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Hinweis
Der Namensgeber der Riesterrente war der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.