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Unfallversicherung zum Tag gegen Lärm
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Gehörschäden sind nicht heilbar
Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar. Darauf weist die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages
gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können
die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden. Auch
ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es
korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine
verminderte Sehleistung. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit
ist deshalb die beste Prävention.
Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem
Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist
Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland.
Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85
Dezibel (dB(A)) für die zulässige Tagesbelastung. Gefahr für das Gehör
ergibt sich allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus
Freizeitlärm. "Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm
ständig zu", beklagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für
Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV. Der Experte verweist dabei auf die
technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das Freizeitverhalten:
"Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist
beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die
Schlagbohrmaschine." In allen Fällen kann der Lärm die zulässige
Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.
Dass trotzdem so wenige Menschen darauf achten, erklärt sich der
Arbeitsschützer mit zwei Irrtümern: "Zum einen wird schädlicher
Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem
Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen
Tätigkeiten verbinden." Zum anderen glaubten immer noch viele, ein
Hörschaden "würde schon wieder". Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich
allerdings nicht mehr. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem
Hörgerät lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen.
Deshalb gilt: Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer
für Lärm- und Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die Unfallversicherungen
und das BGIA mit praktischen Informationen und Beratung. Liedtke: "Was
dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm
zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!"
Informationen rund ums Thema Lärm einschließlich Hörbeispielen unter:
http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de

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