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Erbschaftsteuerreform bleibt hinter den
politischen Zusagen zurück |
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DBV-Präsident schrieb den Mitgliedern der Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe
„Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform bleibt weit hinter den
gemachten politischen Zusagen zurück und weicht erheblich von den
Vorgaben der Eckpunkte ab. Wir erwarten daher, dass der Gesetzentwurf
entsprechend den gemachten Zusagen angepasst wird“, schrieb der
Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an die
Mitglieder der ehemaligen Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe. Sonnleitner
erinnerte an die gemachte Zusage, land- und forstwirtschaftliche
Betriebe durch die Reform der Erbschaftsteuer nicht stärker zu belasten
als bisher. Diese Zusage sei keine Einzelmeinung gewesen, sondern sei
der Konsens in der „Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe“ gewesen.
Sonnleitner wies zunächst auf die ertragswertorientierte Bewertung land-
und forstwirtschaftlicher Betriebe hin. Damit sei eine Kernforderung des
Berufsstandes aufgegriffen worden. Allerdings würden weitere wichtige
Vorgaben der Eckpunkte zur Bewertung nicht im Gesetzentwurf auftauchen.
Die grundlegenden Bewertungsfaktoren müssten im Gesetz geregelt werden
und dürften nicht am Parlament vorbei in Rechtsverordnungen abgeschoben
werden, forderte Sonnleitner. Ein sehr großes Problem sei außerdem, dass
verpachtete landwirtschaftliche Betriebe nicht von den geplanten
Verschonungsregelungen erfasst werden. Bei der Verpachtung
landwirtschaftlicher Flächen liege weder ein „Gestaltungsmissbrauch“
noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, stellte Sonnleitner fest.
Da es sich bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen um
agrarstrukturell zwingend notwendige Vorgänge zum Erhalt aktiver
landwirtschaftlicher Betriebe handle, müsse hierfür die
Verschonungsregelung greifen.
Nicht ersichtlich ist aus Sicht Sonnleitners zudem, warum Land- und
Forstwirte bei der Behaltensfrist von 20 Jahren eine im Vergleich zu
allen anderen Unternehmern 5 Jahre längere Frist erfüllen müssen. Diese
Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt. Auf noch größeres
Unverständnis stößt beim DBV-Präsidenten, dass das angeblich
„modifizierte Abschmelzmodell“ keinerlei Abschmelzung mehr vorsieht.
Sonnleitner hält es für nicht nachvollziehbar, dass Hoferben, die den
Betrieb aus Zwängen des harten und andauernden Strukturwandels nach zum
Beispiel 15-jähriger Fortführung aufgeben müssen, genauso gestellt
werden wie jemand, der ohne Fortführungswillen nach kurzer Zeit „Kasse
macht“.
Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV
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