|

Aktien & Fonts
Aktien
Aktienfonds
Optionsscheine
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Kapitallebensversicherung
KFZ-Versicherung
Lebensversicherungen
Englische LV
Rentenversicherung
Rentenversicherung
Private Rentenvers.
Riester-Rente
Rürup-Rente
Finanz-Links
Aktientipps
Anlagetipps
Preisvergleiche
Kredite
Finanzierungen
Kredite ohne Schufa
Privat-Leasing
Verbraucherkredite
Sonstiges
Glossar
Geldanlagen
Preisrechner
|
 |
Autoversicherung: Vor Jahreswechsel
wichtige Fristen beachten! |
|
| |
Autofahrer, die in diesem Jahr in einen Unfall verwickelt waren und ihre
Versicherung noch in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum 31.12.2007
bestimmte Fristen beachten. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Dies gelte auch für
Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und es sich
inzwischen anders überlegt haben. Sie können noch bis zum Jahresende die
Leistung an die Versicherung zurückzahlen, wenn sie ihren bisherigen
Schadenfreiheitsrabatt erhalten wollen.
Eine mögliche Zurückstufung entfällt dann, und die Versicherung
erstattet zuviel gezahlte Beiträge. Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung
bereits Entschädigungsleistungen erbracht, muss sie bei Kleinschäden
ihren Kunden nach Abschluss der Regulierung über die Höhe des
ausgezahlten Betrages informieren. Danach hat der Versicherungskunde
sechs Monate Zeit, der Versicherung ihre Aufwendungen zu erstatten.
Weitere Tipps: Wer seiner Kfz- Haftpflichtversicherung so genannte
Kleinschäden bis ca. 500 Euro (es können auch mehrere sein) bislang
nicht meldete, kann seinen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis
31.12.2007 geltend machen.
Für Schäden im Dezember geht das noch bis 31. Januar 2008. Autofahrer,
die 2007 zwei oder mehrere Bagatellschäden verursachten, sollten sich
schnell von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger
ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden anzugeben und
geringere Auslagen selber zu bezahlen, oder für alle Schäden selbst
aufzukommen. Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nämlich
nicht die Schadenshöhe, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend:
Mehrere kleinere Unfälle verursachen einen höheren Rabattverlust als ein
einzelner größerer Schaden. ARCD
Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim
Postfach 440, 91427 Bad Windsheim
Tel. +49/9841/409-182
Fax +49/9841/409-190
E-Mail schoeniger@arcd.de
|
|
|
|
 |
| Kosten senken - jetzt! Das A-Z Programm zur Umsetzung in Unternehmen |
 |
| Kosten senken. Checklisten, Rechner, Methoden |
 |
| Strategisches IT-Management. Wert steigern, Leistung steuern, Kosten
senken |
 |
|
|
|
 |
|
 |
|