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Keine Kürzung des ALG II bei Krankenhausaufenthalten
 
 

Der Petitionsausschuss hat sich heute fraktionsübergreifend gegen die Verwaltungspraxis ausgesprochen, das Arbeitslosengeld (ALG) II im Fall eines Krankenhausaufenthalts aufgrund der dort bereitgestellten Verpflegung zu kürzen. Die Petition wurde an die Bundesregierung überwiesen. "Die bisherige Praxis ist rechtwidrig und muss sofort eingestellt werden", so Kersten Naumann, Vorsitzende des Petitionsausschusses und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE.
Ein Petent aus Berlin hatte sich beim Petitionsausschuss darüber beschwert, dass Empfängern von ALG II während eines stationären Krankenhausaufenthaltes die Regelleistung gekürzt wird. Die Arbeitsverwaltung behandelt in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium die Verpflegung im Krankenhaus als Sachleistung und kürzt deshalb die Regelleistung um bis zu 35 Prozent.
Der Petitionsausschuss hält diese Praxis fraktionsübergreifend für rechtswidrig. Das ergäbe sich einerseits aus den Normen des Zweiten Sozialgesetzbuchs selbst, die eine Ermächtigung zur Kürzung von Regelleistungen lediglich im Falle eines stationären Aufenthaltes für die Dauer von mehr als sechs Monaten vorsehe. Andererseits sei eine Kürzung angesichts der Pauschalierung der Regelleistung systemwidrig. Da ein gesetzlich nicht anerkannter Mehrbedarf nicht berücksichtigt würde, dürfe auch ein zufällig eingetretener abgesenkter Bedarf nicht berücksichtigt werden. Naumann fordert die Bundesregierung daher auf, die Verwaltungspraxis sofort einzustellen und den Betroffenen ihre zustehenden Leistungen zukommen zu lassen.

Christian Posselt
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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