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Der Petitionsausschuss hat sich heute fraktionsübergreifend gegen die
Verwaltungspraxis ausgesprochen, das Arbeitslosengeld (ALG) II im Fall
eines Krankenhausaufenthalts aufgrund der dort bereitgestellten
Verpflegung zu kürzen. Die Petition wurde an die Bundesregierung
überwiesen. "Die bisherige Praxis ist rechtwidrig und muss sofort
eingestellt werden", so Kersten Naumann, Vorsitzende des
Petitionsausschusses und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE.
Ein Petent aus Berlin hatte sich beim Petitionsausschuss darüber
beschwert, dass Empfängern von ALG II während eines stationären
Krankenhausaufenthaltes die Regelleistung gekürzt wird. Die
Arbeitsverwaltung behandelt in Abstimmung mit dem
Bundesarbeitsministerium die Verpflegung im Krankenhaus als Sachleistung
und kürzt deshalb die Regelleistung um bis zu 35 Prozent.
Der Petitionsausschuss hält diese Praxis fraktionsübergreifend für
rechtswidrig. Das ergäbe sich einerseits aus den Normen des Zweiten
Sozialgesetzbuchs selbst, die eine Ermächtigung zur Kürzung von
Regelleistungen lediglich im Falle eines stationären Aufenthaltes für
die Dauer von mehr als sechs Monaten vorsehe. Andererseits sei eine
Kürzung angesichts der Pauschalierung der Regelleistung systemwidrig. Da
ein gesetzlich nicht anerkannter Mehrbedarf nicht berücksichtigt würde,
dürfe auch ein zufällig eingetretener abgesenkter Bedarf nicht
berücksichtigt werden. Naumann fordert die Bundesregierung daher auf,
die Verwaltungspraxis sofort einzustellen und den Betroffenen ihre
zustehenden Leistungen zukommen zu lassen.
Christian Posselt
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Pressereferent
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