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Neben der gesetzlichen Krankenpflichtversicherung gibt es in
Deutschland noch die Möglichkeit, sich entweder freiwillig gesetzlich zu
versichern, das beinhaltet dann dieselben Leistungen wie es bei der
Pflichtversicherung der Fall ist, oder eine private Krankenversicherung
abzuschließen. Diese ist theoretisch für alle offen, sie müssen dazu
allerdings eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Zur Zeit liegt
die Grenze bei 47.700 Euro, die in den vergangenen drei Jahren vor der
Antragstellung regelmäßig pro Jahr verdient worden sein mussten. Beamte,
Freiberufler und Selbstständige müssen sich ohnehin privat versichern.
Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung steht ein
Aufnahmeverfahren. Dazu ist erstens der eigentliche Antrag auszufüllen.
Daneben gibt es noch die Pflicht zur Beantwortung von Fragen zum
Gesundheitsstand, die möglichst genau beantwortet werden müssen. Einige
Krankenkassen geben sich damit zufrieden, dass ein Fragebogen ausgefüllt
wird, andere setzen vor die Aufnahme eine genaue ärztliche Untersuchung
bei einem ihrer Vertragsärzte. Durch diese Überprüfung soll verhindert
werden, dass Mitglieder aufgenommen werden, die bereits Vorerkrankungen
aufzuweisen haben und damit im Falle einer Behandlung große Kosten
verursachen würden. Das bedeutet auch, dass zum Beispiel Rentner kaum
noch eine Chance auf Aufnahme haben, wenn sie nicht vorher schon einmal
Mitglied dieser Kasse waren. Werden sie doch aufgenommen, so müssen sie
immense Beiträge zahlen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten der
Versicherung. Die Basisversicherung ähnelt in ihren Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus sind bestimmte
Zusatzpakete zu versichern, die je nach Wunsch abgeschlossen werden. Sie
sind allerdings auch alle mit zusätzlichen Beiträgen verbunden. Das
können zum Beispiel Pakete sein, die bestimmte Heilanwendungen
absichern, wie etwa Naturheilverfahren.
Insgesamt übernimmt die
private Krankenversicherung einige Kosten mehr
als die gesetzliche Krankenkasse. So ist der Zuschuss zu Sehhilfen
höher, teilweise werden die Kosten dafür sogar komplett übernommen. Im
Krankenhaus ist eine Chefarztbehandlung möglich, außerdem gibt es den
Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer. Das Krankenhaus kann
frei gewählt werden, wie es auch bei jeder anderen ärztlichen Behandlung
möglich ist, den Arzt frei zu wählen. Die Medikamente werden höher
bezuschusst oder vollständig von der Krankenkasse übernommen, je nach
gewähltem Tarif.
Es gibt aber auch einige Nachteile bei der privaten Krankenversicherung.
So gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Möglichkeit auf
Familienversicherung, das heißt, jedes Familienmitglied muss sich extra
versichern lassen und muss auch Beiträge zahlen, im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem steht, wie schon gesagt, eine
strenge Gesundheitsprüfung und Fragen vor der Aufnahme. Steigen innerhalb eines
bestimmten Bereiches die Ausgaben für die Krankenkasse, zum Beispiel
durch mehrere erkrankte Mitglieder, so steigen umgehend die Beiträge für
sämtliche Mitglieder, die diesen Tarif gebucht haben.
In die gesetzliche Kasse zurückwechseln kann nur, wer zum Beispiel
arbeitslos geworden ist und dann von der Arbeitsagentur automatisch
gesetzlich versichert wird oder dessen Einkommen nachweislich nicht mehr
hoch genug ist, um auf Dauer die Beiträge für die private
Krankenversicherung zahlen zu können.
Zahnversicherung Nur 3 von 140
Tarifen „Sehr gut“ |
| Privatpolicen für Zahnersatz sind zum Verkaufsschlager der
privaten Krankenversicherer geworden. Doch viele Angebote bieten
nur „ausreichende“ oder allenfalls „befriedigende“ Leistungen.
Bei einem Test der Zeitschrift Finanztest bekamen nur 3 von rund
140 Tarifen das Urteil „Sehr gut“. Oft merkt der Patient erst im
Leistungsfall, dass sein Versicherer viel weniger zahlt als
erwartet. Die Verträge sind kompliziert und undurchsichtig. ....
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