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Private Insolvenz |
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Die private Insolvenz ist ein Verfahren für nicht selbstständige Bürger,
die aus eigener Kraft nicht mehr aus ihren Schulden herauskommen.
Das Verfahren dauert insgesamt sechs Jahre und ist an einige
Voraussetzungen gebunden.
Der erste Schritt um die private Insolvenz zu beantragen ist ein
Gespräch bei der Schuldnerberatung. Hier müssen alle Unterlagen
vorgelegt werden und eine komplette Liste aller Gläubiger. Der
Schuldnerberater überprüft die Unterlagen und bespricht mit dem
Schuldner das Vorgehen. Nur mit einer positiven Begutachtung des
Schuldnerberaters kann die betroffene Person einen Antrag bei Gericht
stellen. Diese positive Begutachtung für die Insolvenz erhält der
Schuldner nur, wenn eine außergerichtliche Einigung erfolglos war.
Die Schuldnerberatung wird zunächst versuchen, zwischen den Gläubigern
und den Schuldnern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Oftmals
bieten viele Gläubiger einen Vergleich an, wenn sie davon erfahren dass
der Schuldner ein privates Insolvenzverfahren plant.
Wenn weniger als die Hälfte der Gläubiger zu einer aussergerichtlichen
Einigung bereit sind, wertet der Schuldnerberater diese Situation als
gescheitert und der Antrag zur Verbraucherinsolvenz wird bei Gericht
gestellt. In der Regel wird diesem Antrag auch stattgegeben, da der
Schuldnerberater sich vorher über die Gegebenheiten des Schuldners
informiert hat und die finanzielle Situation kennt.
Im Verfahren gibt es eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode. In dieser
Zeit müssen sämtliche Gelder die über der Pfändungsfreigrenze liegen an
einen vom Gericht gestellten Treuhänder gezahlt werden. Dieser verteilt
das empfangene Geld an die Gläubiger. Jeder Gläubiger erhält den
gleichen Teil.
Während der Wohlverhaltensperiode darf der Schuldner keine weiteren
Schulden mehr machen. Das Verfahren kann von Gericht als gescheitert
angesehen werden, wenn der Schuldner innerhalb dieser Zeit
beispielsweise bei Versandhäusern bestellt und die Rechnung nicht zahlt.
Ein Anrecht auf ein erneutes Verfahren besteht nicht.
Auch arbeitslose Personen haben ein Recht auf das
Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie sind jedoch während der Dauer der
Insolvenz dazu verpflichtet, jedes zumutbare Jobangebot anzunehmen. Bei
eintretender Arbeitslosigkeit während des Verfahrens muss sich sofort
arbeitslos gemeldet werden und ein neuer Job gesucht werden.
Wird die Wohlverhaltensperiode positiv beendet, wird vom Gericht die
Restschuldbefreiung verkündet. Die Gläubiger müssen somit auf die
restlichen, noch offenen Gelder verzichten.
Das private Insolvenzverfahren wird jeder Person nur einmal gestattet.
Wer es erfolgreich durchlaufen hat, bekommt die Gelegenheit ein neues,
schuldenfreies Leben zu beginnen.
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Seit Jahren nimmt die Anzahl der Privatinsolvenzen überwiegend durch
Arbeitslosigkeit, aber auch durch Krankheit zu. Durch anhäufende Zinsen,
Mahn- und Vollstreckungsgebühren ist es oft schwierig aus dieser
ausweglos erscheinenden Situation herauszukommen. Durch das private
Insolvenzrecht haben jetzt nicht nur Firmen sondern auch Privatpersonen
die Möglichkeit sich von den Restschulden zu befreien bzw. schuldenfrei
zu werden. Ganz einfach ist dies selbstverständlich nicht. Es ist
sinnvoll sich zuerst einmal im Internet schlau zu machen oder in einen
guten Insolvenzberater in Buchform zu investieren, damit man zuerst
einen Einblick in so ein Insolvenzverfahren bekommt und den Start für
einen Neubeginn planen kann. Selbstverständlich hilft auch der Besuch
einer Schuldnerberatung in Ihrer Nähe. |
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