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Unter Immobilie versteht man im allgemeinen ein Grundstück mit darauf
befindlichem Gebäude und deren Zubehör. Ein unbewegliches Sachgut.
Aufgrund ihrer Unbeweglichkeit gelten für Immobilien andere gesetzliche
Regelung als für bewegliche Güter.
Einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete
Eignung über Eigentumsübergang sowie die Eintragung des neuen
Eigentümers im Grundbuch sind unumgänglich. Immobilien können mit
Rechten belastet sein. Dazu gehören Grundpfandrechte wie Beleihbarkeit
und verschiedene Dienstbarkeiten, wie Wegerecht oder Regelungen zum
Wasserrecht. Für Grundstücke sind Grundsteuern zu entrichten.
Ausgenommen davon sind unter anderem Grundstücke die dem öffentlich-
rechtlichen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen.
Immobilieneigentum kann eine sichere Form von Altersvorsorge sein.
Wer im Alter mietfrei wohnt oder zusätzlich zur Rente von Mieteinnahmen
aus einer Immobilie profitieren kann, braucht sich um finanzielle
Engpässe im Ruhestand nicht zu sorgen.
Beim Kauf ist die Lage und der Zustand sowie die Finanzierung des
Objektes von sehr großer Bedeutung. Die Immobilie sollte vor Eintritt in
den Ruhestand vollständig abbezahlt sein, sodass nur noch Rücklagen für
die Instandhaltung gebildet werden müssen. Wer als Rentner im Eigenheim
wohnt und Miete spart oder ein zu großes Eigenheim vermietet und die
Einnahmen als zusätzliche Einkommensquelle nutzt, kann sich im Alter ein
sorgefreies Leben ermöglichen. Um Menschen einen zusätzlichen Anreiz zu
schaffen, im Rahmen der Altersvorsorge auch an einen Kauf oder Bau der
eigenen vier Wände zu denken, wird der selbstgenutzte Immobilienbesitz
durch das Wohn - Riester - Gesetz gefördert.
Voraussetzung dafür ist, dass sich der Eigentum in Deutschland befindet.
Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit
Leasing. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf
den Käufer über. Dies macht eine Aktivierung im Anlagevermögen
notwendig. Das juristische Eigentum geht in der Regel nach der Zahlung
der letzten Rate an den Käufer über.
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