| |
Eine Aktie bezeichnet ein Wertpapier. Eine Aktie verbrieft ein Recht
an einem Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) oder eine
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Das Wort "Aktie" kommt vom lateinischen Wort "actio" und bedeutet
"Handlung".
Die Höhe eines Anteils richtet sich bei Aktien mit Nennwert nach dem
Nennbetrag. Im Aktiengesetzbuch (AktG) ist der Nennwert der Aktie
geregelt.
Ein Inhaber einer Aktie ist an der jeweiligen zu der Aktie zugehörigen
Firma beteiligt. Der sogenannte Aktionär ist mit der Aktie auch an den
Vermögensgegenständen und dem durch die Unternehmung erzielten Gewinn
beteiligt. Aktionär ist also rechtmäßiger Besitzer eines Teils der
Unternehmung. Der Eigentümer hat alle Rechten und Pflichten des
Aktionärs. Der wiederum hat generell nur die Pflicht der Kapitaleinlage.
Der Aktionär hat ein Recht auf die Beteiligung am Gewinn (Recht auf
Dividende), Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht bei der
Hauptversammlung, Auskunft durch den Vorstand, Bezug junger Aktien bei
Kapitalerhöhung und Anteil am Liquiditationserlös.
Eine Aktie wird in der Regel zu Beginn, also bei der Gründung einer
Akitengesellschaft ausgegeben. Hier wird das Grundkapital ermittelt und
in Aktien unterteilt. Normalerweise werde Aktien auch zur
Kapitalerhöhung der Unternehmung veräußert.
Als Anlageform unterliegt die Aktie zum Teil erheblichen
Kursschwankungen. Auf lange Sicht betrachtet, übertrifft die Rendite von
Aktien jedoch die, die anderer Vermögensanlagen aufweisen.
Aktien werden in Deutschland als Namens- oder Inhaberaktien ausgegeben.
Der Registerführer einer Aktie kann entweder die Aktiengesellschaft
selbst sein oder eine externe Registrargesellschaft.
Bevor man eine Aktie kauft, geht eine ausführliche Phase der
Aktienanalyse voraus. Für die Analysierung der Aktie gibt es eine Reihe
von Methoden und Kennzahlen.
|
|